Unser Beschwerdeverfahren
2Samen tut alles, um Ihnen einen guten Service zu bieten. Ihre Meinung ist uns sehr wichtig. Sind Sie mit etwas unzufrieden? Wie ärgerlich. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung, was wir besser machen können! Wir erklären Ihnen in drei Schritten, wie Sie Ihre Reklamation bei uns melden.
Sie haben eine Beschwerde über (das Verhalten) eines Mitarbeiters? Am besten besprechen Sie die Beschwerde zunächst mit der betroffenen Person. Wenn Sie keine Einigung erzielen können oder dieses Gespräch nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt, können Sie dieses Formular ausfüllen Beschwerdeformular wenden Sie sich bitte an unseren Beschwerdebeauftragten. Tun Sie dies möglichst innerhalb von zwei Monaten nach Auftreten der Beschwerde.
1. Wen können Sie kontaktieren?
Haben Sie eine Beschwerde bezüglich der Handlungen eines bestimmten Mitarbeiters? Wir empfehlen Ihnen dann, dies zunächst direkt mit ihm/ihr zu besprechen. Wenn Sie die Angelegenheit gemeinsam nicht lösen können, können Sie sich an den Vorgesetzten wenden.
Noch keine passende Lösung gefunden? Dann können Sie dieses ausfüllen Beschwerdeformular eine formelle, schriftliche Beschwerde einreichen. 2Samen hat einen Beschwerdebeauftragten, der Ihre Beschwerde bearbeitet.
2. Was passiert, wenn Sie eine formelle, schriftliche Beschwerde einreichen?
- Sie können eine Beschwerde einreichen über Beschwerdeformular.
- Der Beschwerdebeauftragte sorgt für die korrekte Weiterleitung und
Registrierung der Beschwerde. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung, dass
Wir haben Ihre Beschwerde erhalten. Wir informieren Sie über die
den Stand der Bearbeitung der Beschwerde. - Je nach Art und Inhalt der Beschwerde kann eine
Untersuchung mit Anhörung vor Gericht. - Der Beschwerdebeauftragte überwacht das Verfahren und die Dauer der
Handhabung. Eine Beschwerde wird so schnell wie möglich bearbeitet, aber
in jedem Fall innerhalb von 6 Wochen. - Sie erhalten eine schriftliche und begründete Entscheidung zu der Beschwerde.
Wenn Maßnahmen ergriffen werden, gibt es eine konkrete Frist
für. Wir möchten Sie hierüber lieber mündlich informieren.
3. Wann entscheiden Sie sich für eine externe Beschwerdebearbeitung?
Wenn das interne Beschwerdeverfahren nicht zur gewünschten Lösung geführt hat, können Sie den Streitfall dem Streitbeilegungsausschuss vorlegen. Dies ist möglich, wenn:
- 2Samen hat innerhalb von sechs Wochen nicht auf Ihre schriftliche Beschwerde reagiert.
- Wir haben mit Ihnen innerhalb von sechs Wochen keine Einigung über die Bearbeitung der Beschwerde erzielt.
In einigen Fällen können Sie sich auch direkt an den Streitbeilegungsausschuss wenden. Dies ist möglich, wenn Ihnen eine Beschwerde direkt beim Betreuungsträger nicht zumutbar ist.
Der Streitschlichtungsausschuss | Bordewijklaan 46
Postfach 90600 | 2509 LP Den Haag
www.degeschillencommissie.nl | 070 310 53 10